AGB

 

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Endorphin Personal Training   Katarzyna Kunowski erworben haben.

1.2 Kunden im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski, Hüttenweg 8, 38116 Braunschweig, geschlossen.

                 
§ 2 Die Leistungen

2.1 Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte und Ernährungsberatung umfassen.
2.2 Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm ausfüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten des Personal Trainers.


§ 3 Personal Training

Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind: Personal Training (1:1) Partner Training (1:2) / Professional Group Training (3 – 10 Personen)  / Ernährungsberatung

 

§ 4 Leistungsumfang

Eine Trainingseinheit (TE) dauert zwischen 30 - 90 Minuten. Ein Abbruch einer Trainingseinheit durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Trainingszeit berechtigt nicht zur Kostenrückerstattung oder zu  Zeitgutschriften.


§ 5 Trainingsplanung/ Trainingszeiten

5.1 Alle TE und Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.

5.2 Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Studio des PT oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

5.3 Montag-Samstag: 08.00-20.00 Uhr. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.


§ 6 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen

6.1 Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Klienten. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.

6.2 Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24h vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.

6.3 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.

6.4 Sobald ein Outdoor Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt kein geeignetes Wetter herrscht, kann der Termin durch Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski abgesagt bzw. auf einen anderen Termin verschoben werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort und Zeitpunkt statt.

6.5 Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski behält sich vor, die Kurse bei Ferienabwesenheit, Krankheit, oder weniger als 3 TN ausfallen zu lassen. Dieser Ausfall wurde in der Preisberechnung beachtet.
6.6 Die Kurse können bei mangelnder Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum im Wochenplan verschoben werden.
 

§ 7 Vergütung/ Spezifische Kosten

7.1 Das Honorar für Dienstleistungen von Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.

7.3 Im Fall der Buchung einer Zehnerkarte beschränkt sich die gegenseitige Verpflichtung auf zehn Trainingseinheiten je 60 Minuten innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten. Eine Erstattung ungenutzter Stunden erfolgt nicht. Die Zehnerkarte muss innerhalb von sechs Monaten nach Anbruch verbraucht werden.

7.4  Nach dem Kauf eines Gutscheines kann dieser nicht zurückgegeben werden. Eine Auszahlung des Wertes ist ausgeschlossen. Gutscheine müssen innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden, ansonsten verfallen sie.

7.5 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im anderen Fitnessstudio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.

7.6 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

7.7 Bei allen Dienstleistungen sind die von Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Braunschweig sowie im Umkreis von max. 10 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinausgehen, werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

7.8 Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 5.4 vereinbart werden, berechnet Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski einen Aufschlag in Höhe von 20 EUR pro Trainingseinheit.


§ 8 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.


§ 9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Klient versichert, dass er sportgesund ist und ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.


§ 10 Verschwiegenheit

Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.


§ 11 Vertragsdauer & Kündigung

11.1 Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Der Klient hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

11.2 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.

11.3 Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.


§ 12 Haftung und Versicherung

12.1  Die Teilnahme an Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski haftet nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski hält.

12.2 Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf dem direkten Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski schließt dafür jegliche Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.

12.3 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski hierfür ebenfalls nicht.


§ 13 Allgemeines

13.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski bekannt zu geben.

13.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

13.3 Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Endorphin Personal Training Katarzyna Kunowski vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.